Am gestrigen Freitag schaffte es Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen fünf große ISPs zur Unterschrift eines Vertrages zu bewegen, der, so der Plan, "Gelegenheitskonsumenten" von Kinderpornografischen Inhalten fernhalten soll. Die Sperren werden realisiert, in dem URL-Anfragen wie z.B. "www.schlimmeschlimmeseite.xx" nicht mehr in die IP-Adresse umgewandelt werden, welche der Seitenbetreiber registriert hat, sondern zu einer Adresse die ein großes rotes Stop(p)-Schild zeigt.
Bis jetzt hört sich das ja ganz vernünftig an. Bis jetzt.
Die Sperrlisten werden vom nachweislich unfehlbaren BKA erstellt. Nach dem schon der "Vertrag" ohne parlamentarisches Votum zu Stande kam, werden sich auch die Sperrlisten der Kontrolle demokratischer Organe entziehen. Letztendlich wird niemand wissen können, was tatsächlich alles gesperrt wird. Auf der anderen Seite entwickelt sich auch eine Front aus Mißbrauchsopfern, Kinderschutzverbänden und politischen Aktivisten, die gegen dieses Vorgehen der Familienministerin mobil machen. Einerseits, da diese Aktion mehr Wahlkampfpotential als Verbrechensbekämpfungspotential hat, andererseits, weil man befürchtet, dass sich die Exekutive damit einen Freibrief für das Verbummeln der notwendigen Strafverfolgung erkauft.
Letztendlich sind diese Maßnahmen kein Hindernis für Menschen, die schonmal einen Internet-Zugang "von Hand" einrichten mussten und desweiteren nichts weiter als populistischer Aktionismus.
Ich kann nur hoffen, dass in bälde Einsicht in den Bundestag einkehrt und effektivere und verfassungsrechtlich unbedenklichere Maßnahmen beschlossen werden.
Samstag, 18. April 2009
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